Die Geschlechtlichkeit der Gesellschaft
- Anja Herzog
- 18. Aug. 2018
- 2 Min. Lesezeit

Die Verwendung des Artikels „Sie“ definiert hier die dritte Person Singular. Die Vorstellungen über Frauen und Männer unterliegen einem gesellschaftlichen Wandel. Selbst innerhalb der binären, scheinbar homogenen Gruppen zeigt sich Diversity, abgeleitet durch die soziodemografischen Bedingungen. Geschlecht entsteht durch die Interaktion mit Anderen. „Gender“ definiert ein internales gewandeltes Verständnis des Geschlechtes der Gesellschaft. Es ist ein multidimensionales Konstrukt aus biologischen, sozialen und kulturellen Dimensionen, z.B. berücksichtigt es Indikatoren wie den Chromosomensatz, phänotypische Faktoren, die Erziehung, den Zwang der deutschen Rechtsprechung in die Kategorisierung des binären Systems, mit der Zuteilung spezifischer Geschlechterrollen und der makrokulturellen Gliederung durch Kleidung, Sprache und Körpergröße.
Eine der Forschungsgrundlagen – der Queer Theory - bestimmen den Normalitätsdiskurs um Geschlecht und Sexualität. Geschlecht: „[…], immer soziale, kulturelle, politische und biologische Komponenten beinhaltet[end], die sich historisch verändern können.“ ((Becker-Schmidt/Knapp 2000) in Smykalla 2006: 1), was zu der Theorie hinleiten lässt, dass die positive nicht pathologisierte Bezeichnung einer dritten Geschlechtsvariable mit – „Gender“ – als ein multidimensionales Konstrukt, was durch gesellschaftlicher Normierungen evoziert wird, konstruieren lässt (Smykalla 2006, vgl. Büchler & Cottier 2005).
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes artikulierte im November 2017, dass ein intersexueller Mensch die Änderung der Geschlechtlichkeit im Geburtenregister beantragte. Es soll die aktuelle Bezeichnung des „weiblichen“ Geschlechtes in eine „diverse“ Bezeichnung geändert werden. Dies wurde bis dato in allen Instanzen, schlussendlich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zurückgewiesen. Folglich wurde hiermit die Verletzung der Grundrechte assoziiert. Die Tagespresse der Süddeutschen Zeitung publizierte zusätzlich den Tenor, dass der Eintrag der geschlechtlichen Identität positiv formuliert sein soll.
Mit der Eintragung der Geschlechtsbezeichnung in das Personenstandsregister werden die grundsätzlichen Persönlichkeitsrechte geschützt. Hierfür hat der Gesetzgeber bis Ende 2018 Zeit. Die Bezeichnung soll über das binäre Geschlechtssystem hinausgehen, mit einem eventuellen Synonym wie „inter“, „divers“ oder eine „andere“ positive Bezeichnung.
Zusätzlich konstatierte die Antidiskriminierungsstelle des Bundesinnenministeriums, dass sie das Urteil als „historisch“ anerkennen. Gleichzeitig wird zu einer umfassenden Reformierung des Personenstandsrechtes ermahnt. Dabei wird auf den Sachverhalt von 2013 Bezug genommen. Dass bei fehlender genauer Bestimmung des Geschlechtes der Eintrag offenbleibt, lässt Raum für Vermutungen. Zum Beispiel wird spekuliert, dass sich das Personenstandswesen nicht umfassend mit dem Faktum der Intersexualität beschäftigt habe, stattdessen eine unangenehme Tatsache verschweigen möchte. Die Bundesfamilienministerin der SPD bezeichnet dies als einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und appelliert, mit einer zeitnahen Reformierung, an die Bundesregierung.....
Aphorismus von Anja Herzog